Prozeß gegen den Eislinger Nazi Tino I. von der NPD

Weil er bei einer Neonazi-Kundgebung verbotene Parolen skandiert haben soll, stand am Montag ein 23-jähriger Arbeitsloser vor dem Göppinger Amtsgericht. Doch der Prozess platzte und muss neu aufgerollt werden.Hat er oder hat er nicht? Der 23-jährige Angeklagte aus Eislingen jedenfalls bestreitet, am 3. März dieses Jahres bei einer angemeldeten Neonazi-Kundgebung vor dem Göppinger Bahnhof als Versammlungsleiter geduldet zu haben, dass verbotene Parolen gerufen wurden – und selber will er daran schon gar nicht beteiligt gewesen sein. Doch abschließend konnten die strittigen Fragen gestern vor dem Göppinger Amtsgericht nicht beantwortet werden – ein Zeuge, auf dessen Erscheinen die Staatsanwältin bestand, ist noch bis 25. August im Urlaub. Zwar wurde dafür dessen zufällig als Zuschauer anwesende Bruder befragt – doch dieser konnte keine verwertbaren Aussagen machen. Der Prozess ist damit geplatzt und muss nach dem 25. August neu aufgerollt werden.

Der arbeitslose Mann aus Eislingen hatte die Versammlung vor dem Göppinger Hauptbahnhof angemeldet, die an die Bomben auf Göppingen und Dresden im Zweiten Weltkrieg erinnern sollte. Doch die Stadt machte ihm strenge Auflagen – unter anderem wurde das Skandieren bestimmter Parolen untersagt. Ausdrücklich erwähnt in dem Papier waren auch ein türkenfeindlicher Reim sowie die Parole “Ruhm und Ehre der deutschen Wehrmacht”. Genau diese Sprüche hatten Zeugen aber während der Veranstaltung gehört. Deshalb bekam der Eislinger in seiner Eigenschaft als Versammlungsleiter einen Strafbefehl – den er aber nicht bezahlen wollte. Begründung: Bereits bevor die Parolen gerufen wurden, habe er die Versammlung per Megaphon aufgelöst, sei mithin nicht für Verstöße gegen die Auflagen verantwortlich. Dies ließ er gestern durch seinen Stuttgarter Anwalt Alexander Heinig mitteilen, der die meiste Zeit anstelle seines Mandanten sprach.

“Diese Äußerung ist rechtlich gar nicht von Belang”, kommentierte Heinig die Wehrmachts-Parole, die sein Mandant an jenem besagten 3. März ohnehin nicht gehört habe und es somit zweifelhaft sei, dass sie überhaupt gerufen wurde. Und selbst wenn: “Es gab die Auflage, keine Aussagen zu machen, die das NS-Regime glorifizieren.” Aber die Wehrmacht sei im Dritten Reich gar keine NS-Organisation gewesen – “dann könnten Sie auch sagen, die Reichsbahn und die Post waren NS-Organisationen”.

Einmal äußerte sich der Angeklagte dann doch. Ja, die türkenfeindliche Parole sei gerufen worden, nachdem die Versammlung beendet war. “Ich habe denen gesagt, dass ich das Thema total unpassend finde und sie den Mund halten sollen.” Richterin Friederike Späth fragte daraufhin: “Hatten Sie daran gedacht, sich der Hilfe der Polizei zu bedienen?” Leicht irritiert fragte der 23-Jährige zurück: “Wegen was?” Späth präzisierte: “Zum Beispiel, um die Störer zu entfernen.” Hier schaltete sich wieder Anwalt Heinig ein: “Bis er bei der Polizei gewesen wäre, wäre die Störung längst vorbei gewesen.”

Als Zeuge geladen war auch ein Kriminalhauptkommissar vom Staatsschutz. Er selber habe gehört, wie alle 22 Neonazis den türkenfeindlichen Reim riefen. Der Angeklagte sei auch nicht dagegen vorgegangen, zumindest nicht laut – “vielleicht leise zu seinen Nachbarn”. Zuvor sei die Versammlung aber nicht aufgelöst worden – erst nach einer halben, dreiviertel Stunde habe der Eislinger der Polizei mitgeteilt, dass die Kundgebung nun offiziell beendet sei. Auch ein 27-jähriger Student sagte als Zeuge aus. Er hatte Anzeige wegen der Wehrmachts-Parole erstattet. “Mein moralisches Empfinden war gestört.” Ob der Angeklagte selber gerufen hatte, konnte er nicht sagen, er wies aber darauf hin, dass die Polizei mit vielen Videokameras vor Ort war. “Uns liegt kein Video vor”, bedauerte Amtsrichterin Späth. “Das ist klasse”, erwiderte der Zeuge lakonisch.

Um den Sachverhalt genau aufzuklären, bestand Staatsanwältin Claudia Nemetz darauf, den Zeugen, der im Urlaub ist, auch noch zu hören. Da dies die vorgeschriebene Drei-Wochen-Frist bis zum nächsten Verhandlungstag überschreitet, muss der Prozess neu aufgerollt werden.

Quelle: SWP vom 31.7.2012

Artikel in der Stuttgarter Zeitung siehe hier.

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