Polizist überfährt Passant. Angefahrenes Opfer soll Täter sein?

AntifaGP-LogoAm Mittwoch den 3.12.2014 steht der zivilrechtliche Prozess vor dem Amtsgericht Göppingen um 11:15 Uhr gegen das von einem Zivilbeamten angefahrene Opfer an. Diesem wird die Sachbeschädigung des zivilen Polizeiautos in Höhe von ca. 1200€ zur Last gelegt wird. Informationen zum Vorfall: In der Friedrichstraße hielt sich während der Nazidemo am 6.10.2012 eine Gruppe von mehreren Zivilbeamten bei ihren Fahrzeugen auf, um Gegendemonstranten zu beobachten und abzufilmen. Ungeachtet der Tatsache, dass sich mehrere Demonstranten auf der Fahrbahn aufhielten, fuhr einer der Polizisten plötzlich zunächst in Schrittgeschwindigkeit an, wobei er einem Demonstranten, der mit dem Rücken zum Fahrzeug stand, von hinten in die Beine fuhr. Dieser taumelte nach vorne, worauf der Fahrer plötzlich Vollgas gab, den Demonstranten auf die Motorhaube nahm und mit ihm ca. 50m in Schlangenlinien die Straße runter raste, um an der Kreuzung Marktstraße schließlich zum Halten zu kommen. Nur durch enormes Glück gelang es dem Demonstranten hierbei, nicht in voller Fahrt von der Motorhaube auf die Straße oder unter das Auto geschleudert zu werden. Hierbei nahm der Zivilbeamte billigend schwere Verletzungen des Angefahrenen oder sogar dessen Tod in Kauf.

Verdrehung der Tatsachen

 

Das Unfallopfer, das wie durch ein Wunder nur mit leichten Knieverletzungen und einem Schock davon kam, war daraufhin einer Repression in Perfektion seitens der Staatsmacht ausgesetzt. Gegen den Geschädigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Sachbeschädigung eingeleitet. Durch den Tatvorwurf der Nötigung und Sachbeschädigung versuchte die Polizei das Opfer in die Täter-Rolle zu drängen und den Geschädigten gezielt einzuschüchtern. Die Kriminalisierung von Opfern polizeilicher Gewalt und die bewusste Verdrehung von Sachverhalten gehört schon seit langem zur juristischen Taktik der Polizei. Durch die Konfrontation des Opfers mit diesen völlig haltlosen Tatvorwürfen wurde auch in diesem Fall versucht, den fälschlicherweise Beschuldigten in die Defensive zu drängen, getreu dem Motto “Angriff ist die beste Verteidigung”. Dies war ein taktisches Manöver der Polizei, um von ihrem krassen Fehltritt abzulenken und eine komplett konstruierte Anklage zu erheben.

Zeugin: “Wagenlenker handelte brutal und gefährlich”

 

Der strafrechtliche Prozess Im strafrechtlichen Prozess am 25.03.2014 im Amtsgericht Göppingen wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 300€ gegen den Angeklagten eingestellt. Bezeichnend war, dass die Zeugen, die gegen das Opfer aussagten, logen, dass sich die Balken bogen und sich dadurch in Widersprüche verwickelten. Bei dem Prozess wurden acht Zeugen gehört, die sehr unterschiedliche Wahrnehmungen wiedergaben. Unter ihnen war der Führer des Zivilfahrzeugs der Polizei und sein Kollege aus Esslingen. Die Wahrnehmungen der beiden Polizisten war jedoch sehr unterschiedlich. Der eine sprach von einer sehr großen Bedrohung, der andere empfand die Lage als gar nicht bedrohlich. Eine Zeugin aus Bad Boll erklärte, der Wagenlenker habe gefährlich und brutal gehandelt. Sie wusste zunächst nicht, dass der Fahrer des Autos ein Polizist war. Es gab weitere Zeugenaussagen, denen zufolge der Angeklagte auf das Auto sprang und lächelnd auf der Motorhaube vor den anderen Passanten posiert. Das Verfahren glich wahrlich einer diffusen Veranstaltung. Als der Richter durchblicken ließ, dass er dem ,,sich bedroht fühlenden und in Panik geratenen“ Polizeihauptkommissar glauben werde, entschloss sich der Antifaschist zum Schutz seiner eigenen Zeugen, einer Einstellung des Verfahrens, auch unter Auflage, zuzustimmen.

Das Fazit des Prozesses war jedoch klar: Ein Polizist, der ein Fahrzeug als Waffe benutzt, vorsätzlich einen Passanten in Fahrt auf die Motorhaube nimmt, und durch abruptes Bremsen verletzt, geht straffrei aus. Jedoch soll der Passant als Angeklagter dafür büßen.

Quelle: AntifaschistInnen aus der Region.

 

Weitere Infos: Bericht über de Vorfall auf Indymedia.

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